In unserer Fahrschule in Lauffen am Neckar bieten wir alle wichtigen Ausbildungsklassen für eine sichere Fahrt auf vier oder zwei Rädern an.


Für den Bereich Kfz umfasst unsere Palette den Klassiker der Klasse B sowie Führerscheinausbildung für Fahrzeuge mit Anhänger in den Klassen BE und B96. Für das Gebiet von Lkw beziehungsweise Zugmaschine bietet unser Programm die Ausbildungen C1, C1E, C und CE an. Ergänzt werden unsere qualifizierten Ausbildungen durch die Vorbereitung auf die Prüfung für die Führerscheine T (Traktor) sowie L (Fahrzeuge für land- und forstwirtschaftliche Zwecke).

Fachkundige Ausbildung für Zweitradfreunde bieten wir für die Klassen AM, A1, A2 und A sowie das Mofa an.



AM

Fahrräder mit Hilfsmotor,
zwei und dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge bis 45 km/h
und 50 cm³ oder 4 kW
Leermasse bei Vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen bis 350 kg

Mindestalter: 16 Jahre


A2

Krafträder (mit Beiwagen) bis 35 kW (47,59 PS), Verhältnis max. 0,2 kW/kg, nicht abgeleitet von Kraftrad über 70 kW

Mindestalter: 18 Jahre

Bei 2 Jahre Vorbesitz der Klasse A1 nur praktische Prüfung notwendig


A1

Krafträder (mit Beiwagen) bis 125 cm³
und 11 kW (14,96 PS),
Verhältnis max. 0,1 kW/kg Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern über 50 cm³ oder über 45 km/h und bis 15 kW (20,39 PS)

Mindestalter: 16 Jahre


A

Krafträder (mit Beiwagen) über 50 cm³ oder 45 km/h (über 35 kW oder Verhältnis über 0,2 kW/kg). Dreirädrige Kraftfahrzeuge über 15 kW Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern über 50 cm³ oder über 45km/h und 15 kW Mindestalter: 24 Jahre Bei 2 Jahre Vorbesitz der Klasse A2 nur praktische Prüfung notwendig (auch unter Mindestalter).


B196

Die Schlüsselzahl 196 erlaubt das Fahren von Krafträdern ( auch mit Beiwagen ) mit einem Hubraum von bis zu 125 ccm, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW / kg nicht übersteigt.
Achtung! Diese Eintragung gilt nur national, es darf also ausschließlich in Deutschland gefahren werden !

Mindestalter 25 Jahre Mindestens 5 Jahre im Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B Fahrerschulung "B196" (bei uns in der Fahrschule)


B

Kraftfahrzeuge (außer AM, A1, A2, A) mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 3.500 kg, zur Beförderung von bis zu 8 Personen (außer Fahrzeugführer) ausgelegt und gebaut Auch mit Anhänger bis 750 kg oder Fahrzeugkombination bis 3.500 kg zulässige Gesamtmasse
Mindestalter: 18 Jahre


BE

Kombination aus Klasse B und einem Anhänger bis 3,5 t zGG


L

Zugmaschinen für land– und forstwirtschaftliche Zwecke bis 40 km/h Kombinationen aus diesen Fahrzeugen bis 25 km/h Selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge bis 25 km/h

Mindestalter: 16 Jahre


T

Zugmaschinen für land– und forstwirtschaftliche Zwecke bis 60 km/h Selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Futtermischwagen bis 40 km/h Kombinationen aus diesen Fahrzeugen Mindestalter: 16 Jahre bis 40 km/h
18 Jahre bis 60 km/h


C1

Kraftfahrzeuge (außer AM, A1, A2, A, D1, D) mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3.500 kg bis 7.500 kg, zur Beförderung von bis zu 8 Personen (außer Fahrzeugführer) ausgelegt und gebaut Auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 750 kg

Mindestalter: 18 Jahre


C1E

Fahrzeugkombinationen aus Zugfahrzeugen > der Klasse B mit Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3.500 kg oder > der Klasse C1 mit Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse über 750 kg Zulässige Gesamtmasse der Kombination bis 12.000 kg
Mindestalter: 18 Jahre


C

Kraftfahrzeuge (außer AM, A1, A2, A, D1, D) mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3.500 kg, zur Beförderung von bis zu 8 Personen (außer Fahrzeugführer) ausgelegt und gebaut Auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 750 kg
Mindestalter: 21 Jahre


CE

Fahrzeugkombinationen aus Zugfahrzeugen der Klasse C mit Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse über 750 kg

Mindestalter: 21 Jahre


D1

Kraftfahrzeuge (außer AM, A1, A2, A) zur Beförderung von bis zu 16 Personen (außer Fahrzeugführer) ausgelegt und gebaut, Länge bis 8 m Auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 750 kg

Mindestalter: 21 Jahre


D1E

Fahrzeugkombinationen aus Zugfahrzeugen der Klasse D1 mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse über 750 kg

Mindestalter: 21 Jahre


D

Kraftfahrzeuge (außer AM, A1, A2, A) zur Beförderung von mehr als 8 Personen (außer Fahrzeugführer) ausgelegt und gebaut Auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 750 kg
Mindestalter: 24 Jahre


DE

Fahrzeugkombinationen aus Zugfahrzeugen der Klasse D mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse über 750 kg

Mindestalter: 24 Jahre

WELCHE FAHRZEUGE DÜRFEN MIT DEN VERSCHIEDENEN FÜHRERSCHEINKLASSEN GEFAHREN WERDEN?