In unserer Fahrschule in Lauffen am Neckar bieten wir alle wichtigen Ausbildungsklassen für eine sichere Fahrt auf vier oder zwei Rädern an.
Für den Bereich Kfz umfasst unsere Palette den Klassiker der Klasse B sowie Führerscheinausbildung für Fahrzeuge mit Anhänger in den Klassen BE und B96. Für das Gebiet von Lkw beziehungsweise Zugmaschine bietet unser Programm die Ausbildungen C1, C1E, C und CE an. Ergänzt werden unsere qualifizierten Ausbildungen durch die Vorbereitung auf die Prüfung für die Führerscheine T (Traktor) sowie L (Fahrzeuge für land- und forstwirtschaftliche Zwecke).
Fachkundige Ausbildung für Zweitradfreunde bieten wir für die Klassen AM, A1, A2 und A sowie das Mofa an.
AM
Fahrräder mit Hilfsmotor,
zwei und dreirädrige Kleinkrafträder
und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge bis 45 km/h
und 50 cm³ oder 4 kW
Leermasse bei Vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen
bis 350 kg
Mindestalter: 16 Jahre
A2
Krafträder (mit Beiwagen) bis 35 kW
(47,59 PS), Verhältnis max. 0,2 kW/kg,
nicht abgeleitet von Kraftrad über 70 kW
Mindestalter: 18 Jahre
Bei 2 Jahre Vorbesitz der Klasse A1
nur praktische Prüfung notwendig
A1
Krafträder (mit Beiwagen) bis 125 cm³
und 11 kW (14,96 PS),
Verhältnis max. 0,1 kW/kg
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit
symmetrisch angeordneten Rädern
über 50 cm³ oder über 45 km/h und
bis 15 kW (20,39 PS)
Mindestalter: 16 Jahre
A
Krafträder (mit Beiwagen) über 50 cm³ oder 45 km/h (über 35 kW oder Verhältnis über 0,2 kW/kg). Dreirädrige Kraftfahrzeuge über 15 kW Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern über 50 cm³ oder über 45km/h und 15 kW Mindestalter: 24 Jahre Bei 2 Jahre Vorbesitz der Klasse A2 nur praktische Prüfung notwendig (auch unter Mindestalter).
B196
Die Schlüsselzahl 196 erlaubt das Fahren von Krafträdern ( auch mit Beiwagen ) mit einem Hubraum von bis zu 125 ccm, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW / kg nicht übersteigt.
Achtung! Diese Eintragung gilt nur national, es darf also ausschließlich in Deutschland gefahren werden !
Mindestalter 25 Jahre
Mindestens 5 Jahre im Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B
Fahrerschulung "B196" (bei uns in der Fahrschule)
B
Kraftfahrzeuge (außer AM, A1, A2, A) mit
einer zulässigen Gesamtmasse bis 3.500 kg,
zur Beförderung von bis zu 8 Personen
(außer Fahrzeugführer) ausgelegt und gebaut
Auch mit Anhänger bis 750 kg oder
Fahrzeugkombination bis 3.500 kg
zulässige Gesamtmasse
Mindestalter: 18 Jahre
BE
Kombination aus Klasse B und einem Anhänger bis 3,5 t zGG
L
Zugmaschinen für land– und forstwirtschaftliche
Zwecke bis 40 km/h
Kombinationen aus diesen Fahrzeugen
bis 25 km/h
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen
und Futtermischwagen, Stapler und
andere Flurförderzeuge bis 25 km/h
Mindestalter: 16 Jahre
T
Zugmaschinen für land– und forstwirtschaftliche
Zwecke bis 60 km/h
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen
und Futtermischwagen bis 40 km/h
Kombinationen aus diesen Fahrzeugen
Mindestalter: 16 Jahre bis 40 km/h
18 Jahre bis 60 km/h
C1
Kraftfahrzeuge (außer AM, A1, A2, A, D1,
D) mit einer zulässigen Gesamtmasse über
3.500 kg bis 7.500 kg, zur Beförderung von
bis zu 8 Personen (außer Fahrzeugführer)
ausgelegt und gebaut
Auch mit Anhänger mit einer zulässigen
Gesamtmasse bis 750 kg
Mindestalter: 18 Jahre
C1E
Fahrzeugkombinationen aus Zugfahrzeugen
> der Klasse B mit Anhänger oder
Sattelanhänger mit einer zulässigen
Gesamtmasse über 3.500 kg oder
> der Klasse C1 mit Anhänger oder
Sattelanhänger mit einer zulässigen
Gesamtmasse über 750 kg
Zulässige Gesamtmasse der Kombination
bis 12.000 kg
Mindestalter: 18 Jahre
C
Kraftfahrzeuge (außer AM, A1, A2, A, D1,
D) mit einer zulässigen Gesamtmasse über
3.500 kg, zur Beförderung von bis zu
8 Personen (außer Fahrzeugführer)
ausgelegt und gebaut
Auch mit Anhänger mit einer zulässigen
Gesamtmasse bis 750 kg
Mindestalter: 21 Jahre
CE
Fahrzeugkombinationen aus Zugfahrzeugen
der Klasse C mit Anhänger oder Sattelanhänger
mit einer zulässigen Gesamtmasse
über 750 kg
Mindestalter: 21 Jahre
D1
Kraftfahrzeuge (außer AM, A1, A2, A)
zur Beförderung von bis zu 16 Personen
(außer Fahrzeugführer) ausgelegt und
gebaut, Länge bis 8 m
Auch mit Anhänger mit einer zulässigen
Gesamtmasse bis 750 kg
Mindestalter: 21 Jahre
D1E
Fahrzeugkombinationen aus Zugfahrzeugen
der Klasse D1 mit Anhänger mit
einer zulässigen Gesamtmasse über
750 kg
Mindestalter: 21 Jahre
D
Kraftfahrzeuge (außer AM, A1, A2, A)
zur Beförderung von mehr als 8 Personen
(außer Fahrzeugführer) ausgelegt und
gebaut
Auch mit Anhänger mit einer zulässigen
Gesamtmasse bis 750 kg
Mindestalter: 24 Jahre
DE
Fahrzeugkombinationen aus Zugfahrzeugen
der Klasse D mit Anhänger mit
einer zulässigen Gesamtmasse über
750 kg
Mindestalter: 24 Jahre