Sollten Sie noch weitere Fragen haben, können Sie direkten Kontakt über unser Kontaktformular aufnehmen

ZUM KONTAKTFORMULAR
1Wieviel Theoriestunden muss ich machen?

Klasse B = 14 Stunden (bei einer Führerscheinerweiterung 8).
Klasse AM = 14 Stunden
Klasse A1 = 16 Stunden (bei einer Führerscheinerweiterung 10).
Klasse A2 = 16 Stunden (bei einer Führerscheinerweiterung sind es nur 10)
Klasse A = 16 Stunden (bei einer Führerscheinerweiterung sind es nur 10)
Klasse C1 = 12 Stunden
Klasse C = 16 Stunden
Klasse CE = 10 Stunden
Mofa =  6 Theoriestunden und einmal fahren.
Klasse L = 14 Stunden (bei einer Führerscheinerweiterung 8 Stunden).
Bei der Klasse L ist nur eine Theoretische Ausbildung vorgeschrieben.
Klasse T = 18 Stunden (bei einer Führerscheinerweiterung 12 Stunden).
Für die Klasse BE müssen keine Theoriestunden gemacht werden.
Klasse B 96: es wird eine Fahrschulung durchgeführt, (Teil 1 Theoretische Schulung, 2,5 Stunden, Teil 2 Praktischer 4,5 Stunden), es muss keine Prüfung gemacht werden.

2Wieviel Ausbildungsfahrten/Sonderfahrten muss ich machen?

Klasse B: 12 (5 Überland, 4 Autobahn, 3 Nacht)
Klasse A1 12 (5 Überland, 4 Autobahn, 3 Nacht)
Klasse A2 12 (5 Überland, 4 Autobahn, 3 Nacht)
Klasse A 12 (5 Überland, 4 Autobahn, 3 Nacht)
Klasse BE 5 (3 Überland, 1 Autobahn, 1 Nacht)
Klasse C1 (3 Überland, 1 Autobahn, 1 Nacht)
Klasse C1/C1E gemeinsamer Erwerb (4 Überland, 2 Autobahn, 2 Nacht)
Klasse C (5 Überland, 2 Autobahn, 3 Nacht)
Klasse C/CE gemeinsamer Erwerb (8 Überland, 3 Autobahn, 3 Nacht)

Außerdem werden bei allen Führerscheinklassen noch Übungsfahrten durchgeführt, bei den ist keine Mindestanzahl vorgeschrieben.
Bei den Führerscheinklassen AM, T sind keine Sonderfahrten vorgeschrieben.
Wenn man zwei Jahre im Besitz des Motorradführerscheines der Klasse A1, A2 bin, muss man nur eine praktische Prüfung ablegen und kann dann in die nächst höhere Motorradklasse aufsteigen. Allerdings ist es zu empfehlen vorher nochmal ein paar Fahrstunden zumachen um sich mit dem Fahrschulmotorrad vertraut zu machen und um die Grundfahraufgaben zu üben.

3Was brauche ich nach dem Abschluss eines Ausbildungsvertrags?

Bei Ersterwerb der Klassen A oder B:
einen Sehtest (im Bedarfsfall ein Gutachten vom Augenarzt)
eine Bescheinigung über Teilnahme an einem "Erste Hilfe Kurs"
ein biometrisches Passfoto
Bei Erweiterungen, Umschreiber, Mofa und weiteren Klassen, melde dich bitte direkt bei uns.
Zur Anmeldung in der Fahrschule muss man nichts mitbringen.
Benötigte Unterlagen zum Fahrerlaubnisantrag,
Bei einer Ersterteilung: ein aktuelles Passbild, einen aktuellen Sehtest und eine Erste Hilfe Bescheinigung.
Bei einer Erweiterung: aktuelles Passbild, einen aktuellen Sehtest

4Kann ich ein Probestunde Theorie/Praktisch machen?
Ja, das geht. Melde dich einfach bei uns und wir vereinbaren einen Termin
5Wann kann ich die praktische Führerscheinprüfung wiederholen?
Bei Nichtbestehen darfst Du Deine Prüfung nach 14 Tagen wiederholen.
6Wie läuft die praktische Führerscheinprüfung ab?
Bei der Klasse B dauert die praktische Führerscheinprüfung 45 Minuten. Die reine Fahrzeit beläuft sich in der Regel auf ca. 35 Minuten. Der Prüfer kann die praktische Führerscheinprüfung sowohl verkürzen, wenn er der Meinung ist, dass Du das Fahrzeug und die Situationen beherrschst, als auch verlängern, wenn Du zum Beispiel in einem Stau gestanden hast. (geschieht selten) Um wieviel die Prüfungsfahrt verkürzt oder verlängert wird liegt einzig und allein im Ermessen des Prüfers.
7Einzelne Elemente in der praktischen Führerscheinprüfung:

Die Fahrtechnische Vorbereitung, d.h. richtige Sitzeinstellung, Einstellung der Rückspiegel und Anlegen des Sicherheitsgurts sowie vertraut sein mit den Bedienungseinrichtungen.
Das Verhalten beim Anfahren, d.h. der Prüfer will sehen, ob Du den rückwärtigen Verkehr beobachtest und die Gangschaltung beherrschst.


Während der Fahrt hat der Prüfer ein Augenmerk auf Deine Geschwindigkeit, die angepasst, d.h. nicht zu schnell aber auch nicht zu langsam sein sollte – zügig dort wo es geht und vorsichtig dort wo es sein muss – und auf den Sicherheitsabstand zum vorausfahrenden Fahrzeug und darauf, dass Du Dich durch die Fahrzeugbedienung und durch seine Anweisungen nicht ablenken lässt.

Das Verhalten an Kreuzungen wie deren Beobachtung, Geschwindigkeit und Bremsbereitschaft, Abstellen des Motors bei längerem Halt, Beobachtung, Blinken und Schulterblick – toter Winkel – beim Abbiegen und richtiges Einordnen sowie richtiges Verhalten gegenüber Fußgängern.


Das Verhalten innerhalb der Ortschaft, wie vorausschauendes Fahren und eine gute Spiegelbeobachtung wie ca. alle 4 Sekunden in die Spiegel schauen., wie Deine Beobachtung und Reaktion auf Verkehr und Fahrbahnbeschaffenheit, die richtige Fahrbahnbenutzung (z.B. auf der Autobahn), das Fahren bei höheren Geschwindigkeiten und die Ausnutzung v. Überholmöglichkeiten.

Zum Abschluss der Fahrt will der Prüfer noch sehen, dass du das Fahrzeug verkehrsgerecht abstellst und sichern kannst und vor dem Aussteigen erst den Verkehr beobachtest wie Schulterblick – toter Winkel, bevor er Dir zur bestandenen Prüfung gratuliert.

Ansonsten gilt auch hier – einfach ruhig bleiben während der Prüfung. Jeder Prüfer ist dazu angehalten, dem Fahrschüler den Führerschein auszuhändigen. Dieser muss ihm nur beweisen, dass er ihn auch verdient hat.

8Wann kann ich frühestens an der praktischen Führerscheinprüfung teilnehmen?
Frühestens ein Monat vor Erreichen des erforderlichen Mindestalters.
9Wie lange ist eine bestandene theoretische Führerscheinprüfung gültig?
Deine bestandene theoretische Führerscheinprüfung ist 12 Monate gültig. Innerhalb von 12 Monaten nach der theoretischen Führerscheinprüfung ist Deine praktische Führerscheinprüfung abzulegen.
10Wann kann ich die theoretische Führerscheinprüfung wiederholen?
Bei Nichtbestehen darfst Du Deine theoretische Führerscheinprüfung regulär nach 14 Tagen wiederholen.
11Wie viele Fehlerpunkte darf ich bei der theoretischen Führerscheinprüfung höchstens haben?
Du darfst für die Klassen B, A, A2 und A1 höchstens 10 Fehlerpunkte machen. Dabei gilt auch für 2 x falsch beantwortet Vorfahrtsfragen mit je 5 Fehlerpunkten = 10 Punkte diese als nicht bestanden. Für die Mofa-Prüfbescheinigung sind höchstens 7 Fehlerpunkte erlaubt. Solltest Du deinen bestehenden Führerschein erweitern, brauchst Du nur 20 Fragen zu beantworten, allerdings darfst Du auch nur 6 Fehlerpunkte haben. Im Übrigen hast Du genügende Zeit, mindestens 30 Minuten. Wenn du gut vorbereitest bist reichen 10 Minuten.
12Wie läuft die theoretische Führerscheinprüfung ab?
Die theoretische Führerscheinprüfung machst Du an einem Tablet. Dort erhältst du vom Prüfer 30 Fragen bestehend aus 20 Grundfragen und 10 klassenspezifische Fragen. Hier darfst Du maximal 10 Fehlerpunkte haben um die theoretische Führerscheinprüfung zu bestehen – aber es dürfen keine zwei Fragen mit der Wertigkeit von 5 Fehlerpunkten sein, denn auch dann gilt die theoretische Führerscheinprüfung als nicht bestanden.

Im Übrigen hast Du genügende 45 Minuten Zeit. Wenn du gut vorbereitest bist reichen 10 Minuten. In Berlin empfiehlt es sich 1 Stunde vor Ende der Öffnungszeiten da zu sein, falls mal ein größerer Andrang herrscht sind.

Schon jetzt drücken wir Dir an dieser Stelle für Deine theoretische Führerscheinprüfung die Daumen!
13Wie schwer sind die Führerscheinprüfungen?
Die theoretische Führerscheinprüfung: Hier hilft nur – LERNEN – LERNEN – LERNEN. Du hast aber genug Zeit, um Dich mit den Fragen (immerhin über 1000!!) auseinander zu setzen. Den „Druck“ den Du während der theoretischen Führerscheinprüfung hast, hängt immer von Deiner Einstellung und Deiner Art zu lernen ab. Wenn Du Dich angemessen vorbereitetes ist es einfacher als man denkt. Neben der Regelmäßigkeit zu lernen ist eine positive entspannte Einstellung sehr hilfreich. Die Möglichkeit der Wiederholung bleibt Dir ja immer noch. Wir drücken Dir die Daumen.

Bei guter Vorbereitung ist die Prüfung leicht zu schaffen. Eine gute Vorbereitung der Führerscheinprüfung gibt Dir ein entspanntes Gefühl und hält das Lampenfieber in Grenzen. Je sicherer Du bist in Deinem Fahren und Denken umso weniger bist Du Opfer von Prüfungsängsten. Je mehr Situationen Du erlebst, je verschiedenartiger Deine Erfahrung im Straßenverkehr sind, umso mehr meisterst Du auch Neues, Unbekanntes.

Jeder Prüfling ist etwas nervös. Aber der Grad der Anspannung wird durch unsere gemeinsame Vorbereitung im Wesentlichen mitbestimmt. In der Führerscheinprüfung sitzt der Prüfer hinter dem Fahrlehrer. Dieser sagt Dir wohin die Reise geht. Alles ist so wie Du es schon kennst. Richtungsangaben, wie rechts oder links. Aufgaben wie Einparken, Gefahrbremsung, Umkehren oder das Auffahren auf die Autobahn. Panik ist nicht Dein Freund. Bleib entspannt, Du bist in guten Händen.
14Wann kann ich zur Führerscheinprüfungen?
Einfach gesagt, wenn Du „gut genug“ bist. Bei der Theorie ist das einfach

In der Praxis ist das etwas schwieriger. Hier bespricht der Fahrlehrer mit Dir gemeinsam wann Du soweit bist, die Prüfung zu bestehen. Das macht nur Sinn, wenn Du wirklich fahren kannst. Dieses wirkliche Fahren können kommt natürlich erst nach vielen Jahren. In der Führerscheinprüfung musst Du “ nur “ beweisen, dass Du weder für Dich noch für die anderen Verkehrsteilnehmer eine Gefahr darstellst und Du die Verkehrsregeln kennst und sie natürlich auch richtig befolgst.

Rein rechtlich gesehen kannst Du 3 Monate vor dem Erreichen des Mindestalters zur theoretischen Führerscheinprüfung. Bedingung ist, dass Du auch die entsprechenden Theoriethemen in der Fahrschule gemacht hast.

Bei den praktischen Führerscheinprüfungen kannst Du auch erst frühestens einen Monat vor dem Geburtstag der für die Fahrerlaubnis erforderlich ist, die Prüfung ablegen. Außerdem müssen hier alle Sonderfahrten absolviert sein.
15Wie lange dauert es, einen Führerschein zu machen?
Die Regelausbildung dauert ca. 2 – 5 Monate. Das ist abhängig von der Fahrerlaubnisklasse.

Die Fahrerlaubnisklasse B96 kann man an einem Tag erwerben, das ist nur eine Fahrerschulung. Für die Klasse BE ist der Zeitaufwand auch deutlich geringer, ca. 2 Wochen da keine theoretische Ausbildung erforderlich ist.

Es gilt die Voraussetzung, dass der Weg über die Behörden abgeschlossen ist. Heißt, Du hattest Deinen Termin beim Bürgerbüro/Rathaus und hast dort Deinen Fahrerlaubnisantrag abgegeben. Die Laufzeit bei den Behörden i ca. 3-5 Wochen. Erst nach Erhalt der Zulassung zum Erwerb des Führerscheins kannst Du Deine Führerscheinprüfung ablegen. Mit der Ausbildung in der Fahrschule Stoll kannst du jedoch sofort beginnen.
16Welches Lehrmaterial wird benötigt?
Neben der Anwesenheitspflicht in der Theorie, empfehle ich dir die Fahren-Lerne. App. Dort bereitest Du Dich mittelst geführten Lernweg und Multiple-Choice-Fragen auf Deine theoretische Führerscheinprüfung vor. Außerdem kannst du dich mit der Drivers-Cam auf deine praktische Prüfung vorbereiten.
17Was kostet mich der Führerschein?
Durchschnittspreis für den Autoführerschein ab ca. 1500,-€.

Für den Motorradführerschein ab ca. 1300,-€
(Voraussetzung ist die Erfahrung im Straßenverkehr mit z.B. Autoführerschein.
18Wann kann ich mit dem Theorieunterricht beginnen?
Sofort! Nachdem Du mit der Fahrschule einen Ausbildungsvertrag abgeschlossen hast.
19Nach wie vielen Theoriestunden kann ich mit der Praxis beginnen?
Du kannst jederzeit in die theoretische und praktische Führerscheinausbildung einsteigen. Das macht auch Sinn. Alle Welt beneidet unser Land um die duale Ausbildung. Heißt, wer schon fährt tut sich leichter den Theorieteil zu lernen. Während der praktischen Fahrübung machst Du viele Erfahrung, die Dich beim Lernen unterstützen. Gleichzeitig kannst Du andere Mitschüler an Deinen Erfahrungen teilhaben lassen.

Weil sich das in der Praxis bewährt hat, hat der Gesetzgeber dies auch als verpflichtend erklärt.
20Wie viele Fahrstunden benötige ich?

Stichwort individueller Faktor.

Fragen nach Pflichtfahrten lassen sich nur mit Sonderfahrten beantworten. Diese sind einzig verpflichtet. Dazu zählen Autobahn- Überland- und Nachtfahrt. Alle weiteren Übungsfahrten sind abhängig vom eigenen Lernverhalten. Man kann sich hier mit der Statistik behelfen, Lebensalter = Anzahl der Fahrstunden. Nun die Statistik ist hier nur grob zu sehen. Wir hatten einen Rentner mit nur 30 Übungsstunden und einen Schüler mit mehr. Der Durchschnitt liegt tatsächlich bei etwa 23 Fahrübungen + Sonderfahrten.

21Wann kann ich mit dem Führerschein beginnen- Begleitetes Fahren?

Eine Fahrerlaubnis (Klasse B oder BE) darf bereits ab dem17. Geburtstag erteilt werden. Jedoch sind dabei folgende Auflagen einzuhalten:

bis zum 18. Geburtstag darf nur in Begleitung einer erwachsenen und erfahrenen Person gefahren werden (Die Person muss namentlich in der Prüfbescheinigung eingetragen sein, dabei ist es auch möglich, mehrere Begleitpersonen eintragen zu lassen)
Die Begleitperson muss mindestens 30 Jahre alt sein
Die Begleitperson muss mindestens 5 Jahre eine Pkw-Fahrerlaubnis besitzen
Die Begleitperson darf maximal einen Punkt im Verkehrszentralregister haben
Die Fahrerlaubnis ist nur in Deutschland gültig wer sich jetzt entschlossen hat, bereits mit 16 anzufangen, um pünktlich zu seinem 17.Geburtstag fertig zu sein, kann bereits jetzt die Anträge stellen. Die Einwilligung von den Erziehungsberechtigten muss dabei bestehen. Ab 16 1/2 Jahren kann der Antrag gestellt werden, jedoch nur in Begleitung der/der Erziehungsberechtigten. Des Weiteren müssen folgende Unterlagen mitgebracht werden:
Personalausweis bzw. Pass
Lichtbild (35×45 mm, Halbprofil ohne Kopfbedeckung)
Sehtestbescheinigung (nicht älter als 2 Jahre)
Nachweis der Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen
Für jede Begleitperson muss ein Formular ausgefüllt werden
Personalien der Begleitperson/en
Unterschrift + Kopie des Führerscheins der Begleitperson/en
Hier gibt es den Antrag: Anlage zum Antrag Begleitetes Fahren ab 17

22Was ist die Fahrerlaubnis auf Probe (Probezeit)?
Fahranfänger, die erstmals einen Führerschein der Klasse B, A oder A1 erwerben, erhalten ihn „auf Probe“. Die Probezeit beginnt mit dem Tag der Ersterteilung (Datum auf dem Führerschein) und dauert zunächst zwei Jahre.

Sie wird verlängert, wenn man mit einem schwerwiegenden Verstoß (A-Verstoß) oder zwei weniger schwerwiegenden Verstößen (B-Verstoß) auffällig wird. Die häufigsten Auffälligkeiten sind z. B. Geschwindigkeitsüberschreitungen, Überholen im Überholverbot, Rotlichtverstöße, Fahrerflucht, Unterschreiten des Mindestabstands usw.
23Hier alles Wissenswerte rund um den Führerschein auf Probe:

Beginn und Ende der Probezeit:
Die Probezeit beginnt am Tag der Ausstellung und endet nach zwei Jahren mit Ablauf dieses Tages. Das Ablaufdatum ist im Führerschein eingetragen.

Verwarnungs- und Bußgelder:
Verwarnungsgelder haben keinerlei Auswirkung auf den Probe-Schein. Alle Verstöße innerhalb der Probezeit, die zu Punkten in Flensburg, Fahrverboten oder Führerscheinentzug führen, haben die sogenannte Nachschulung zur Folge.

Art der Delikte:
Die bußgeldbewehrten Verkehrsverstöße und Verkehrsstraftaten werden in zwei Kategorien eingeteilt, sogenannte A- und B-Verstöße.
Unter Abschnitt A fallen schwerwiegende Zuwiderhandlungen; dies sind die meisten Verkehrsstraftaten (außer Kennzeichenmißbrauch, § 22 StVG) sowie die „gängigen“ Ordnungswidrigkeiten (Geschwindigkeits-, Abstands-, Rotlicht-, Vorfahrts-, Überholverstöße etc.). Unter Abschnitt B fallen weniger schwerwiegende Delikte, wie z.B. Verstöße gegen die StVZO (beispielsweise Überschreitung des TÜV-Termins um mehr als 8 Monate usw.).
Eine Nachschulung wird fällig, wenn der Führerscheinneuling innerhalb der Probezeit einen A-Verstoß oder zwei B-Verstöße begeht. Gleichzeitig verlängert sich die Probezeit auf 4 Jahre!

Nachschulung:
Die Nachschulungskurse werden für auffällig gewordene Fahranfänger durchgeführt. Dazu gehören mehrere Theorieseminare
(4 Sitzungen zu je 135 Minuten), in denen die einzelnen Vergehen besprochen werden sowie eine Beobachtungsfahrt. Die Kurse werden von den Fahrschulen angeboten und durchgeführt. Es müssen alle Kurselemente der Nachschulung vollständig und innerhalb der von der Straßenverkehrsbehörde gesetzten Frist besucht werden.

Weitere Verstöße innerhalb der Probezeit:
Wer nach Teilnahme an der Nachschulung innerhalb der Probezeit wieder einen A-Verstoß oder zwei B-Verstöße begeht, wird von der Verkehrsbehörde gebeten, innerhalb von 2 Monaten an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen. Diese Beratung ist freiwillig, wird aber wärmstens empfohlen, da sie zweierlei Vorteile mit sich bringt: Erstens wird ein Punkterabatt von 2 Punkten gewährt und zweitens bleiben Verstöße, die der Kandidat innerhalb der 2-Monats-Frist begangen hat, unberücksichtigt und führen nicht zum Entzug der Fahrerlaubnis.

Entzug der Fahrerlaubnis:
Nimmt der auffällig gewordene Führerscheinneuling nicht an der Nachschulung teil, oder begeht er innerhalb von 2 Monaten nach der Verwarnung und Information zur verkehrspsychologischen Beratung einen weiteren A-Verstoß oder zwei weitere B-Verstöße, so wird ihm die Fahrerlaubnis entzogen. Er muss dann die theoretische und praktische Führerscheinprüfung der beantragten Klasse wiederholen.

Auszug der Verstöße nach A und B, die zum Aufbauseminar führen

Nach „A“ einmaliger Verstoß:
Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot bei Gegenverkehr, beim Überholt werden oder bei Unübersichtlichkeit.
Zu schnelles Fahren bei Unübersichtlichkeit oder an Straßenkreuzungen, Straßeneinmündungen oder Bahnübergängen.
Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um mehr als 20 km/h
Ungenügender Sicherheitsabstand bei einer Geschwindigkeit von mehr als 80 km/h
Verbotenes Rechtsüberholen außerhalb geschlossener Ortschaften.
Überholen bei Unübersichtlichkeit oder bei unklarer Verkehrslage und bei Überholverbot.
Nichtbeachten der Vorfahrt. Wenden, Rückwärtsfahren oder Fahren entgegen der Fahrtrichtung – auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen.
Falsches Verhalten gegenüber öffentlichen Verkehrsmitteln und Schulbussen.
Beim Rechtsabbiegen mit Grünpfeil vor dem Rechtsabbiegen nicht angehalten.
Nichtbeachtung des Rotlichts, grobes Nichtbeachten des STOP-Zeichens.
Gebrauch oder Gestatten des Gebrauchs von Fahrzeugen ohne Zulassung oder ohne Betriebserlaubnis.
Führen eines Kraftfahrzeugs unter Alkohol
Nach „B“ zweimaliger Verstoß:
Nicht tangentiales Linksabbiegen unter Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer. Fahren eines Fahrzeugs mit weniger als 1,6 mm Profiltiefe an den Reifen.
Fahren ohne Licht oder nur mit Standlicht bei erheblicher Sichtbehinderung außerhalb geschlossener Ortschaften.
Führen eines Fahrzeugs mit mangelhaft gesicherter Ladung unter Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit.
Überschreiten der Anmeldefrist zur TÜV-Untersuchung um mehr als acht Monate.
Führen eines mangelhaften Fahrzeugs.
Führen eines Fahrzeugs unter Überschreiten der zulässigen Abmessungen